Zwangsverwaltung
Verwaltung einer Immobilie/einer Wohnung auf Anordnung des zuständigen Vollstreckungsgerichtes. Die Zwangsverwaltung wird auf Antrag des Gläubigers angeordnet, damit offene Forderungen beglichen werden.
- Inbesitznahme der Immobilie nach Bestellung durch das zuständige Gericht
- Auflistung der Einnahmen und Ausgaben
- die Immobilie vermieten bzw. verpachten um Einkünfte zu erwirtschaften
- Befriedigung der Gläubiger gemäß Teilungsplan
- regelmäßige Berichterstattung an das zuständige Vollstreckungsgericht